Datenschutz in der digitalen Beratung

In der Jugendberufshilfe spielt der Datenschutz sowohl offline als auch online eine große Rolle. Gerade mit dem Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) 2018 steht das Thema ganz oben auf der Agenda.

Daten dürfen unter bestimmten Voraussetzungen auch ohne Einwilligung erhoben werden. In diesen Fällen ist die Erhebung durch eine gesetzliche Grundlage gedeckt und somit gerechtfertigt. Dies sind vor allem Verträge, gesetzliche Verpflichtung, Notstand, öffentliches Interesse und berechtigtes Interesse. (Zweckbindung, Art. 6 Abs. 1 lit. b) -f).

Die Datenerhebung fällt unter den Oberbegriff der Datenverarbeitung.

Alles, was mit personenbezogenen Daten geschieht, – ob es sich um eine Erhebung, Nutzung, Weiterleitung, Löschung oder auch das Auslesen handelt – ist immer als Verarbeitung zu verstehen. Personenbezogene Daten sind z. B.:

 

  • Name und Vorname
  • Privatanschrift
  • E-Mail-Adresse
  • Ausweisnummer
  • Standortdaten
  • Daten, die in einem Krankenhaus oder bei einem Arzt vorliegen 
  • Die Daten sollen nach Möglichkeit innerhalb der EU gespeichert werden.
  • Die Nutzung ist immer dann DSGVO-konform, wenn für die Lizenz ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) vorliegt.
  • Die von der Datenverarbeitung betroffenen Personen müssen vorab über die Datenverarbeitung informiert werden, darüber hinaus haben die Betroffenen jederzeit ein Auskunftsrecht über die Art und Weise der Verarbeitung ihrer Daten.

Steht man vor der Wahl, ein benutzerfreundliches Tool mit niedrigem Datenschutzniveau oder ein weniger benutzerfreundliches Tool mit hohem (DSGVO-konformem) Datenschutzniveau einzusetzen, ist letzteres in jedem Fall vorzuziehen. Auch wenn in der Beratungssituation selbst nicht mit sensiblen Daten gearbeitet wird, sind die Metadaten zu berücksichtigen, die dennoch Rückschlüsse auf die Klient:innen zulassen.

 brainymotion AG

Stand: 08.12.2021

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